Einem Mann, der mit einem Druckgasgewehr auf einen Schüler geschossen und diesen verletzt hatte, ist zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten negativ ausgefallen war. Es handele sich um eine Straftat mit einem hohen Aggressionspotential. Im Untersuchungsgespräch habe der Mann sein Verhalten bagatellisiert (VG Neustadt, Beschl. v. 08.03.2016, Az.: 3 L 168/16.NW).
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Schuss mit Luftgewehr auf Schüler rechtmäßig
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