Das Verwaltungsgericht Münster hat insgesamt 70 Beamten der Städte Münster und Ibbenbüren sowie einem Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschädigung in Höhe von jeweils 100 Euro monatlich zugesprochen, weil ihre Besoldung bis zum 31.05.2013 gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstieß. Die Berufung wurde zugelassen (VG Münster, Urt. v. 01.10.2015, Az.: 4 K 433/13, 4 K 1643/13 u.a., nicht rechtskräftig).

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