Ein Salafist durfte als Zeitsoldat vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen werden. Diese Entscheidung ist rechtskräftig, da der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen zurückgewiesen wurde (OVG Münster, Beschl. v. 13.05.2015 , Az.: 1 A 807/15).
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