“Beteiligter” und damit antragsberechtigt im Verfahren auf Entlassung des Testamentsvollstreckers gern. § 2227 BGB ist auch der Pflichtteilsberechtigte (OLG Bremen, Beschl. v. 01.02.2016, Az.: 5 W 38/15).
Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten
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