Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (SG Mainz, Urt. v. 27.11.2015, Az.:S 15 R 389/13).
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getaggt als Altersrente, Einnahmen, Einnahmen aus Betrieb Solaranlage, Erstattung Rentenleistumngen, Hinzuverdienstgrenze. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.