VGH München:

Ein ausgeschiedenes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr muss der Gemeinde keine anteiligen Kosten für den Erwerb des LKW-Führerscheins zurückerstatten. Die Gemeinde trifft eine Pflicht zur Kostentragung auch in Bezug auf etwaige Aus- und Fortbildungskosten (VGH München, Urt. v. 24.04.2015, Az.: 4 BV 13.2391).

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