2005 hatte der Kläger im Düsseldorfer Süden mit seiner Frau ein Haus gebaut. Die Straße existierte damals bereits seit vielen Jahrzehnten, die meisten umliegenden Wohnhäuser stammten aus den 1950er und 1960er Jahren. Umso erstaunter sind die Zugezogenen, die selbst Verwaltungsbeamte sind, als ihnen 2013 ein Gebührenbescheid ins Haus flattert: Sie sollen Erschließungsbeitrag zahlen, ganz so, als ob sie in einem Neubaugebiet gebaut hätten – Beträge je nach Grundstück zwischen 8.400 und 14.000 Euro (VG Düsseldorf, Urt. v. 28.07.2016, Az.: 12 K 8122/13).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Entgeltgleichheit von Männern und Frauen 3. Oktober 2023
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall 20. November 2021
- Betriebsrisiko und Lockdown 4. November 2021
- Ablehnung Maskenpflicht Lehrer 4. November 2021
- Ordentliche Kündigung 6. März 2020