Die Digitalisierung von Personalakten der Landesbeamten durch einen privaten Unterauftragnehmer steht nicht im Einklang mit der derzeitigen Rechtslage.Es fehle an einer gesetzlichen Grundlage im Beamtenrecht, die die Weitergabe von Personalakten an externe Stellen erlaubt, heißt es in der Begründung (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.07.2016, Az.: 2 MB 11/16).

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