Im Verfahren um die Anfechtung zweier Anschlussbeitragsbescheide der Stadt Cottbus konnten die Grundstückseigentümerinnen einen Erfolg verzeichnen. Maßgeblich für die Entscheidung des OVG war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem November 2015. Insbesondere sah das BVerfG durch die Anwendung einer Gesetzesänderung auf die Fälle der Klägerinnen den Grundsatz des Vertrauensschutzes als verletzt an ( OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.02.2016, Az.: OVG 9 B 1.16, OVG 9 B 43.15)..

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