Die Städte Cottbus und Oranienburg müssen ihren Feuerwehrbeamten für geleistete Mehrarbeit Entschädigung zahlen. Das hat das Gericht in einem Musterverfahren betreffend die Stadt Cottbus und sechs weiteren Verfahren, die die Stadt Oranienburg betreffen, entschieden und damit die Berufungen der Städte gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Cottbus bzw. Potsdam zurückgewiesen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2015, Az.: OVG 6 B 19.15; OVG 6 B 26-29.15; OVG 6 B 31.15; OVG 6 B 32.15).

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