In einem Beschluss hat das Oberlandesgericht Celle festgehalten, dass Fahrten im Zusammenhang mit der Jagdausübung unter den Begriff des «landwirtschaftlichen Verkehrs» (Zusatzzeichen 1026-36) fallen (OLG Celle, Beschl. v. 27.05.2015, Az.: 322 SsRs 154/14)

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