Der Zuschlag in Höhe von 5% der Vollzeitbesoldung, mindestens aber 150 Euro monatlich, den begrenzt dienstfähige Beamte in Niedersachsen erhalten, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig zu niedrig. Es hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter müsse sich an der Vollzeitbesoldung orientieren. Dies sei hier nicht der Fall (Beschluss vom 18.06.2015, Az.: 2 C 49.13).

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