Auch nach dem vom Bundesverfassungsgericht verfügten Ende des Betreuungsgeldes wird dieses weiter gezahlt. Das Bundesfamilienministerium wies in einem Schreiben an die Landesbehörden darauf hin, dass Familien, deren Anträge vor dem Urteilsspruch am 21.07.2015 bewilligt wurden, das Geld für den kompletten Zeitraum erhalten sollen.
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