Das Gericht hat zwei Beitragsbescheide der IHK Köln aufgehoben, mit denen diese von Mitgliedern für das Jahr 2015 einen Grundbeitrag in Höhe von 160 Euro erhoben hatte. Die IHK habe die in der Vergangenheit angefallenen Gewinne haushaltsrechtlich fehlerhaft verwendet. Insbesondere habe sie keine ordnungsgemäße Rücklage gebildet (VG Köln, Urt. v. 16.06.2016, Az.: 1 K 1838 u. 1 K 1188/15).
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