Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid entfallen rückwirkend, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt (BVerwG, Urt. 20.01.2016, Az.: 9 C 1.15).
Bei Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abgabenbescheid entfallen Säumniszuschläge rückwirkend
von admin | Jan. 20, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht