Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (OVG Weimar, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 2 KO 131/13).
Beförderung von Patienten durch Fahrdienst eines Rehabilitationszentrums erfordert Genehmigung
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