Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer medizinischen Einrichtung für Physio- und Ergotherapie/Rehabilitation durch einen eigenen Fahrdienst des Betreibers der Einrichtung unterliegt der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (OVG Weimar, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 2 KO 131/13).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com