Ein Beamter kann verlangen, dass ihm nicht dauerhaft eine seinem Statusamt widersprechende höherwertige Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird. Eine solche Zuweisung verletze den verfassungsrechtlich verankerten Anspruch des Beamten auf eine amtsangemessene Beschäftigung (BVerwG, Urt. v. 19.05.2016, Az.: 2 C 14.15).
Beamtin darf höherwertige Tätigkeit bei Telekom-Tochterunternehmen nicht dauerhaft zugewiesen werden
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