Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Polizeibeamten wegen jahrelanger Verstöße gegen das Nebentätigkeitsrecht sowie weiterer dienstrechtlicher Verfehlungen aus dem Dienst entfernt. Aus der Vielzahl der Verfehlungen schloss das Gericht, dass der Beamte sich bereits seit mehreren Jahren von seinem dienstlichen Pflichtenkreis gelöst hat (VG Trier, Urt. v. 03.02.2016, Az.: 3 K 2619/15.TR).

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