Ein gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkter bayerischer Beamter hat Anspruch hat auf beihilferechtliche Erstattung ihm ärztlich verordneter Gleitsichtgläser (VGH München, Urt. v. 14.07.2015, Az.: 14 B 13.654). Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

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