Ein gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkter bayerischer Beamter hat Anspruch hat auf beihilferechtliche Erstattung ihm ärztlich verordneter Gleitsichtgläser (VGH München, Urt. v. 14.07.2015, Az.: 14 B 13.654). Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Bayerische Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe
von admin | Jul 20, 2015 | Allgemein, Verwaltungsrecht