Bausparkassen können zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen. Damit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die mit derjenigen der OLG Hamm, Celle und Köln im Einklang steht. Da das OLG Stuttgart jedoch anderer Auffassung ist, hat das Gericht die Revision zugelassen (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.07.2016, Az.: 8 U 11/16).
Bausparkassen dürfen Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
von admin | Aug 12, 2016 | Allgemein, Bank- u. Kapitalmarktrecht