Die (altersbedingt) ungewisse Leistungsentwicklung eines Profifußballspielers rechtfertigt keine Befristung seines Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG wegen der Eigenart der Arbeitsleistung. Dies hat das Arbeitsgericht Mainz mit Urteil vom 19.03.2015 entschieden und der Klage eines Bundesligaspielers stattgegeben (ArbG Mainz, Urt. v. 19.03.2015, Az.: 3 Ca 1197/14).
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