Eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin, die mehr als fünf Jahre lang 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet hat, kann von der Arbeitgeberin eine Nachzahlung über 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlangen (LAG München, Urt. v. 13.06.2016, Az.:3 Sa 23/16).
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