Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern durften bis zum 31.12.2008 auch dann zu Anschlussbeiträgen für die Abwasserentsorgung herangezogen werden, wenn ihre Grundstücke schon zu DDR-Zeiten an die Kanalisation angeschlossen waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in mehreren Revisionsverfahren klargestellt (BVerwG, Urt. v. 15.04.2015, Az.:9 C 15.14  bis 9 C 21.14).

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