Mieter müssen keine Attrappe einer Video-Überwachungskamera im Hauseingang und im Treppenhaus akzeptieren. Ein Mieter setzte sich damit gegen den Hauseigentümer durch, der nun die Attrappen entfernen muss (AG Frankfurt/M, Urt. v. 29.01.2015, Az.: 33 C 3407/14).

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