Das Verwaltungsgericht München hat einem Schausteller Recht gegeben, der sich gegen die Anordnung des TÜV gewandt hatte, sein seit über 20 Jahren betriebenes und regelmäßig geprüftes Oktoberfest-Fahrgeschäft auf Einhaltung neuer technischer Standards durch den TÜV begutachten zu lassen. Rund 100 Betreiber von Oktoberfest-Fahrgeschäften sind von solchen Anordnungen betroffen. Das VG München stellte die Rechtswidrigkeit der Bestimmung fest (VG München, Urt. v. 11.02.2015, Az.: M 9 K 14.4412)
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