Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und deren ehemaliger stellvertretender Leiterin der Rechtsabteilung am 12.07.2016 der Klage der Ex-Mitarbeitern im Wesentlichen stattgegeben. In dem Verfahren geht es um eine vertragliche Vereinbarung zum vorzeitigen Ruhestand der Klägerin bei Zahlung von 75% der zuletzt gezahlten Bezüge (ArbG Berlin, Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).
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