Eltern haben kein Recht darauf, nach dem Tod ihres Sohnes weiter klären zu lassen, ob dieser der leibliche Vater des Enkels ist. Die Mutter eines 2013 gestorbenen Mannes scheiterte jetzt mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs. Der Sohn hatte die Vaterschaft für das heute knapp fünfjährige Kind kurz vor seinem Tod angefochten. Die Großmutter versuchte später erfolglos, das Verfahren selbst fortsetzen zu lassen. Sie sieht sich in ihren Grundrechten verletzt, weil ihr ein Enkelkind „aufgedrängt“ werde (BVerfG, Beschl. v. 23.11.2015, Az.: 1 BvR 2269/15).
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