Wegen Beleidigung einer hessischen Amtsanwältin ist ein 63 Jahre alter Rechtsanwalt aus Lahnstein (Rheinland-Pfalz) zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden (30 Tagessätze zu 100 Euro). In einem Schriftsatz hatte er die Amtsanwältin, eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, als «Schmalspurjuristin» bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des Rechts auch nur «Hänschen klein» zu klimpern (AG Limburg, Urt. v. 25.03.2015).
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