Die Übersendung einer E-Mail mit werbendem Inhalt an einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, der seine/die ihre E-Mails aus berufsrechtlichen Gründen sorgfältig lesen muss, ist unzulässig und kann unterbunden werden (AG Leipzig, Urt. v. 18.07.2014, Az: 107 C 2154/14).

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