Wird die Speiseröhre im Verlauf einer Operation trotz fachgerechten ärztlichen Vorgehens verletzt, ist dies dann als Behandlungsfehler zu werten, wenn die Verletzung durch eine ärztliche Überprüfung der Lage der Speiseröhre während der Operation zu vermeiden war. In diesem Zusammenhang wurden einem Patienten, der aufgrund der Verletzung seiner Speiseröhre mehrere Monate mittels einer Magensonde ernährt werden musste und dauerhaft durch Schluckbeschwerden beeinträchtigt ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugebilligt (OLG Hamm, Urt. v. 23.10.2015, Az.: 26 U 182/13).
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