Wer als Besucher eines Fußballspiels im Stadion einen Knallkörper zündet, muss dem das Spiel veranstaltenden Verein Schadenersatz leisten, wenn der Verein wegen des Vorfalls zu einer Verbandsstrafe verurteilt wird (BGH, Urt. v. 22.09.2016, Az.: VII ZR 14/16).
Zuschauer muss Verein für Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion Schadenersatz zahlen
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