Wer als Besucher eines Fußballspiels im Stadion einen Knallkörper zündet, muss dem das Spiel veranstaltenden Verein Schadenersatz leisten, wenn der Verein wegen des Vorfalls zu einer Verbandsstrafe verurteilt wird (BGH, Urt. v. 22.09.2016, Az.: VII ZR 14/16).

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