Hat ein Verkäufer im Vorfeld eines Oldtimerverkaufs dem Käufer erklärt, dass der Wagen “selbstverständlich bereits eine H-Zulassung” habe, kann damit eine zu Recht erteilte H-Zulassung Gegenstand des Kaufvertrages geworden sein und den Käufer zum Vertragsrücktritt berechtigen, wenn das übergebene Fahrzeug tatsächlich nicht die Voraussetzungen für die Zulassung als Oldtimer erfüllt (OLG Hamm, Urt. v. 24.09.2015, Az.: 28 U 144/14).

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