1. Ermittlung der Höhe und der Begrenzung des Übergangs des
    Unterhaltsanspruchs auf den Leistungsträger der Ausbildungsförderung.
  2. Soweit der Unterhaltspflichtige eine Begrenzung des Anspruchsübergangs auf den Leistungsträger geltend macht, ist dieser darlegungs- und beweisbelastet.
  3. Feststellung des nach dem BAföG anzurechnenden Einkommens
    eines Elternteils des Unterhaltsberechtigten bei Vorhandensein
    weiterer Unterhaltspflichten gegenüber Geschwistern des
    Unterhaltsberechtigten.
  4. Verpflichtung des Unterhaltsberechtigten gemäß § 1602
    Abs. 1 BGB, im Fall der Verringerung des Einkommens der Eltern
    gegenüber dem Leistungsträger der Ausbildungsförderung einen
    Aktualisierungsantrag zu stellen.
  5. Durchführung einer fiktiven steuerlichen Einzelveranlagung
    bei einem wiederverheirateten Unterhaltspflichtigen (OLG Koblenz, Beschl. v. 7.3.2018, Az.: 13 UF 618/17)
Contact Form Powered By : XYZScripts.com