Die Klage auf Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung muß nur gegen die Gesellschaft, nicht gegen die Gesellschafter gerichtet werden.
Urteil OLG Naumburg vom 07.08.02 Aktenzeichen 5U 38/02
Die Klage auf Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung muß nur gegen die Gesellschaft, nicht gegen die Gesellschafter gerichtet werden.
Urteil OLG Naumburg vom 07.08.02 Aktenzeichen 5U 38/02