Wird einer schwangeren Frau wiederholt ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde gekündigt, kann dies einen Anspruch auf Geldentschädigung wegen Diskriminierung auslösen. Das zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08.05.2015, nach dem der beklagte Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zahlen muss (ArbG Berlin, Urt. v. 08.05.2015, Az.: 28 Ca 18485/14).

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