Verpflichtetet sich ein Artist gegenüber einem Zirkusbetreiber in einem Vertrag über freie Mitarbeit eine „Hochseil- und Todesradnummer … gesehen wie auf dem Video bei Youtube“ darzubieten, ist der kein Arbeitnehmer. In einem solchen Fall mangelt es an der Weisungsgebundenheit(BAG, Urt. v. 11.08.2015, Az.: 9 AZR 98/14).
Weisungsfreier Vertrag zur Aufführung einer Artistennummer begründet keinen Arbeitnehmerstatus
von admin | Aug. 11, 2015 | Allgemein, Arbeitsrecht