Vor dem Landgericht Frankenthal ist erneut ein Autokäufer mit seiner Klage gegen ein VW-Autohaus gescheitert. Das Gericht bejahte aufgrund der Manipulationssoftware zwar das Vorliegen eines erheblichen Fahrzeugmangels. Der Käufer könne derzeit aber dennoch nicht wirksam zurücktreten, weil VW ein Nachbesserungskonzept angekündigt habe. Ein Zuwarten bis Ende 2016 sei dem Käufer zuzumuten (LG Frankenthal, Urt. v. 12.05.2016)..

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