SGB II-Leistungsbezieher sind verpflichtet, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, um eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Tun sie dies nicht, kann das Jobcenter sie auffordern, die vorzeitige Altersrente zu beantragen, oder den Antrag selbst stellen, wenn sie nicht mitwirken (BAG, Urt. v. 19.08.2015, Az.: B 14 AS 1/15 R K).

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