Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungsteuer ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen (FG Münster, Urt. v. 26.11.2015, Az.: 3 K 2711/13 Erb). Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 4/16 anhängig.

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