Eine stationäre Einrichtung hat nur dann gegen die Landesverbände der Pflegekassen einen Anspruch auf den Abschluss eines Versorgungsvertrages für die vollstationäre Pflege, wenn die stationäre Einrichtung auch ein Angebot im Bereich der Tagesgestaltung vorhält (LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 17.09.2015, Az.: L 15 P 36/12).

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