Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (BFH, Urt. v. 03.09.2015, Az.: VI R 13/15).
Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getaggt als Betreuung Haustier, haushaltsnahe Dienstleistung, Haustier, Steuern, steuerpflichtig, Versorgung Haustier. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.