Der Vermieter muss eine vom Mieter auf dem Balkon installierte Parabolantenne dulden, wenn diese quasi unsichtbar ist. Denn das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon sei ein zulässiger Mietgebrauch, wenn dadurch die Rechte des Vermieters nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Dies sei hier der Fall, da die Satellitenschüssel klein und kaum sichtbar sei sowie ohne Substanzbeschädigung angebracht sei (AG München, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 412 C 11331/15, rechtskräftig).
Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
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