Ein zum Zeitpunkt des Beginns eines Mietvertrags vorhandener Personenaufzug gehört vertraglich zur Mietsache. Es verurteilte eine Vermieterin, einen wegen Mängeln abgebauten Aufzug durch einen mangelfreien zu ersetzen (AG München, Urt. v. 29.09.2015, Az.: 425 C11160/15, rechtskräftig).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com