Ein gewalttätiger Angriff auf einen Mitbewohner, durch den dieser verletzt wird, rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Im entschiedenen Fall sei der Hausfrieden durch den Vorfall so sehr gestört worden, dass der Vermieterin die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig (AG München, Urt. v. 18.11.2014, Az.: 425 C 16113/14).
Vermieter darf gewalttätigem Mieter kündigen
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