In den pädagogischen Auftrag einer Schule eingebundene Erzieher, hier Tennistrainer, müssen durch ein dem Erziehungsauftrag angepasstes Verhalten gegenüber den ihnen anvertrauten Schülern bereits den objektiven Anschein eines sexuell motivieren Verhaltens verhindern ( hier: Chat mit sexuell motivierten Äußerungen bezüglich der Bekleidung der Schülerin). Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann auch nach 27-jähriger Betriebszugehörigkeit geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung an sich zu rechtfertigen (LAG Rheinland-Pfalz, v. 12.05.2017, Az.: 1 Sa 521/16).
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