Ein Fußballverein der ersten Bundesliga darf Verträge mit Lizenzspielern auch weiterhin befristen. Dies hat das Landesarbeitsgericht im Rechtsstreit um den Mainzer Ex-Keeper Heinz Müller entschieden. Die Befristung sei insbesondere wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballspieler sachlich gerechtfertigt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Das Gericht stellte zudem klar, dass die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, dem freien Ermessen des Trainers unterliegt. Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache das Rechtsmittel der Revision zum Bundesarbeitsgericht für den unterlegenen Kläger zugelassen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17.02.2016, Az.: 4 Sa 202/15).
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