Ein Urlaubsanspruch geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter, sondern wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Gegen das Urteil vom 07.10.2015 kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (ArbG Berlin, Urt. v. 07.10.2015, Az.: 56 Ca 10968/15).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com