Ein Urlaubsanspruch geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter, sondern wandelt sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Gegen das Urteil vom 07.10.2015 kann Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden (ArbG Berlin, Urt. v. 07.10.2015, Az.: 56 Ca 10968/15).
Urlaubsanspruch wird nach Tod des Arbeitnehmers zu Abgeltungsanspruch der Erben
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