Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zweier Landtagsmitglieder zur Höhe von Investitionsbeträgen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und deren Verteilung auf die einzelnen Einrichtungsträger das parlamentarische Frage- und Auskunftsrecht verletzt, da sie die Anfrage nicht vollständig beantwortet und dies nicht ausreichend begründet hat (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.01.2016, Az.: LVG 6/15).

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