Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos verbieten, verstoßen möglicherweise gegen den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Der EuGH stellt in diesem Zusammenhang klar, dass der nationale Gesetzgeber, wenn er eine Genehmigung widerruft, die ihrem Inhaber die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht, eine angemessene Entschädigungsregelung oder einen hinreichend langen Übergangszeitraum vorsehen muss, damit sich der Inhaber der Genehmigung darauf einstellen kann (EuGH, Urt. v. 11.06.2015, Az.: C-98/14).

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