Postdienstleistungen sind nur umsatzsteuerfrei, wenn sich der Unternehmer verpflichtet, Postsendungen an allen Werktagen und damit im Regelfall sechsmal wöchentlich zuzustellen (BFH, Urt. v. 02.03.2016, Az.: V R 20/15).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com